Zeitpunkt Nutzer Delta Tröts TNR Titel Version maxTL Fr 26.07.2024 00:00:00 441 0 74.215 168,3 mastodon.bayern – Mia ... 4.3.0... 5.000 Do 25.07.2024 00:00:03 441 -1 74.159 168,2 mastodon.bayern – Mia ... 4.3.0... 5.000 Mi 24.07.2024 00:00:00 442 +1 74.126 167,7 mastodon.bayern – Mia ... 4.3.0... 5.000 Di 23.07.2024 00:00:03 441 0 74.099 168,0 mastodon.bayern – Mia ... 4.3.0... 5.000 Mo 22.07.2024 00:00:39 441 0 74.072 168,0 mastodon.bayern – Mia ... 4.3.0... 5.000 So 21.07.2024 00:01:00 441 0 74.043 167,9 mastodon.bayern – Mia ... 4.3.0... 5.000 Sa 20.07.2024 00:00:00 441 0 74.014 167,8 mastodon.bayern – Mia ... 4.3.0... 5.000 Fr 19.07.2024 13:57:34 441 -2 74.003 167,8 mastodon.bayern – Mia ... 4.3.0... 5.000 Do 18.07.2024 00:03:51 443 0 73.925 166,9 mastodon.bayern – Mia ... 4.3.0... 5.000 Mi 17.07.2024 00:03:44 443 0 73.887 166,8 mastodon.bayern – Mia ... 4.3.0... 5.000
Uli Holzapfel (@uholz) · 05/2022 · Tröts: 8.252 · Folger: 165
Fr 26.07.2024 11:36
Claas Gefroi (@claasgefroi@mastodon.social) · 04/2022 · Tröts: 8.252 · Folger: 6.019
Di 16.07.2024 14:19
Das geht leider gerade völlig unter: Die Frankfurter Polizist*innen, die in einer Chatgruppe übelsten Rassismus und Volksverhetzung teilten, werden nicht strafrechtlich belangt, weil es in einer geschlossenen Gruppe passierte und der "Belustigung" diente. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/beschwerde-zurueckgewiesen-rassistische-polizeichats-nicht-strafbar-19857514.html
Um ein Verbreiten im strafrechtlichen Sinn handele es sich erst, wenn die „konkrete, durch tatsächliche Anhaltspunkte belegbare Gefahr vorliegt, dass der Inhalt an eine unbestimmte Anzahl von Personen weitergegeben wird und der Täter dies billigend in Kauf nimmt“. Dass eine Whatsapp-Nachricht leicht weitergeleitet werden kann, reicht dem Gericht zufolge „unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Anforderungen“ nicht aus, um ein „Verbreiten“ beim Einstellen von inkriminierten Inhalten in eine Whatsapp-Gruppe anzunehmen. Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit garantiere, erfordere vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Empfänger den Inhalt weitergebe und der Sender dies billigend in Kauf nehme. Im Fall der Polizeichats hingegen lägen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass die Chatgruppenmitglieder damit gerechnet und es billigend in Kauf genommen hätten, dass die Inhalte weitergegeben und damit einer „nicht mehr überschaubaren Anzahl von Personen“ übermittelt werden würden, argumentierte das Gericht. Im Gegenteil: Ihnen sei bewusst gewesen, dass eine Weiterleitung vor allem der nationalsozialistischen und ausländerfeindlichen Inhalte dienstrechtliche Konsequenzen hätte haben können. Zweck der Gruppe sei es gewesen, durch Einstellen schockierender Inhalte die Chatmitglieder zu „belustigen“, führte der Senat aus. Darauf weise bereits der Gruppenname „Itiotentreff“ hin.
[Öffentlich] Antw.: 24 Wtrl.: 33 Fav.: 1
[Öffentlich] Antw.: 0 Wtrl.: 0 Fav.: 0